Buchführung und Verlaufskontrolle

Die regelmäßige Verarbeitung von Geschäftszahlen ist für den modernen Unternehmer ein absolutes Muss.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres kümmern wir uns um alle gesetzlichen Formalitäten wie die Hinterlegung des Jahresabschlusses, Hilfe bei der Erstellung der Protokolle der Jahresversammlung sowie das Einreichen der Körperschaftsteuererklärung, der Personensteuererklärung oder der Einkommensteuererklärung für Rechtspersonen (gemeinnützige Gesellschaften).

FÜR WEN?
  • Existenzgründer
  • Geschäftsführer
  • kleine KMU (< 50 Personen)
  • mittelgroße KMU (< 250 Arbeitnehmer)
  • Rechtsanwaltskanzleien
GESCHÄFTSEINHEIT
Rechnungswesen und Steuern

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